Geförderte Bildungsangebote

Die Kosten der folgenden Bildungsangebote werden durch die Agentur für Arbeit oder das JobCenter mittels eines Bildungsgutschein zu 100% übernommen.

Teilqualifikation (TQ) 1-7 zum Ausbildungsberuf der Fachkraft für Schutz und Sicherheit

* als erstes Bildungsinstitut durch Kompetenzprüfung der IHK Mittlerer Niederrhein

Umschulung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit

Die erste Phase soll als „Basis“ einer fundierten Qualifizierung dienen und grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln. Die Schüler sollen im Anschluss befähigt sein, sowohl im operativen als auch im administrativen Bereich, Schutz- und Sicherheitsaufgaben wahrnehmen zu können. Dabei liegen die grundlegenden Kompetenzen für die Berufs- und Arbeitswelt, neben den Unfallverhütungsvorschriften, dem Gesundheitsschutz und der Arbeitssicherheit, gerade in den rechtlichen Fachgebieten des Bürgerlichen Rechts und des Strafrechts.

Weiterhin ist angedacht, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Durchführung von Schutz- und Sicherungsmaßnahmen situationsgerecht einschätzen, um das eigene Verhalten unter Einhaltung und Beachtung der Eigensicherung zu steuern. Dabei spielen die Grundzüge der verbalen und nonverbalen Kommunikation eine entscheidende Rolle. Darüber hinaus sollen sicherheitstechnische Defizite erkannt und ggf. behoben werden. Die Grundkenntnisse im Datenschutz, Gewerberecht und in den darüber hinaus geltenden rechtlichen Vorschriften sollen in präventiven Sicherungsmaßnahmen umgesetzt werden können.

Zudem sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Lage versetzt werden, Kunden sowohl im mechanischen Sicherheitstechnik-Bereich als auch im Rahmen der elektronischen Überwachung, hinsichtlich deren Eigentumssicherung zu beraten. Darüber hinaus soll der Einsatz in einer NSL (Notruf-Service-Leitstelle) die damit verbundenen Kenntnisse der Leitstellentechnik und die Alarmbearbeitung, ermöglicht sein.
Im weiteren Verlauf liegt der Lehrschwerpunkt auf der präventiven Arbeit. Zu den Aufgaben der Teilnehmer(innen) zählen u.a. das Auswerten von Bedrohungslagen, das Erkennen und Bewerten von Gefährdungslagen und Erstellen einer Risokoanalyse. Zu den Themengebieten zählen u.a. das Waffengesetz (WaffG) und die Gefahrgutverordnung (GefahrgutV).

Die bis hier hin erfolgte erste Phase soll alle Teilnehmer zur Zwischenprüfung Teil 1 (bei der Fachkraft für Schutz und Sicherheit bzw. zur Abschlussprüfung bei einer Servicekraft für Schutz und Sicherheit) befähigen. Die zweite Phase bereitet die Teilnehmer auf eine Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit vor (Abschlussprüfung Teil 2).

Umschulung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Zu Beginn der zweiten Phase ist es das Ziel, die Teilnehmer im Rahmen von innerbetrieblichen Ermittlungen einzusetzen. Dazu gehören u.a. auch die Tatortarbeit und Beweismittelsicherung unter Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Hinzu tritt das zu erlernende Verhalten bei inner- und außerbetrieblichen Krisensituationen.

In einem weiteren Schritt wird nun ein Sicherheitskonzept im Gesamtbild erstellt. Aspekte wie Marketing, Kosten und Kundenbindung stehen hier im Vordergrund. Ebenso lernen die Teilnehmer selbstständiges Organisieren und Bearbeiten von Aufträgen. Zu guter Letzt werden grundlegende Inhalte der Kosten- und Leistungsrechnung, sowie Aspekte der Kundenbindung angeboten, welche auf ein möglichst selbstständiges Arbeiten der angehenden Fachkraft hinwirken. Dabei werden final Einsätze eigenständig geplant und bearbeitet.

Sachkunde nach §34a GewO in zwölf Wochen

Eignung für den Sicherheitsberuf

Die Eignungsfeststellung für den Sicherheitsberuf als „Modell“ soll die Teilnehmenden in die Lage versetzen, nach erfolgreicher Teilnahme in einen vorgesehenen, weiterführenden Kurs (z.B. TQ 1 „Personen und Objekte schützen“) einzumünden.

VDS 2172 Interventionskraft

Der ergänzende Lehrgang zur Interventionskraft ist gerade für diejenigen Kursteilnehmer gedacht, welche ihre zukünftige Verwendung als Revierfahrer(in) innerhalb eines Betriebes sehen.

Brand- und Sicherungsposten

Bei Ar­bei­ten mit be­son­de­ren Ge­fah­ren wie z. B. Schweißar­bei­ten, Be­fah­ren von engen Behältern oder Silos bzw. engen Räumen ist das Be­reit­stel­len von aus­ge­bil­de­ten Brand- und Si­che­rungs­pos­ten laut DGUV 113-004 vor­ge­schrie­ben. Zu den Auf­ga­ben eines Si­che­rungs­pos­tens/Brand­schutz­pos­tens zählt unter an­de­rem der ständige Kon­takt mit den Mit­ar­bei­tern im Behälter, Silo etc. und das Her­bei­ru­fen und Ein­wei­sen von Ret­tungs­kräften, falls es zu einem Ar­beits­un­fall kom­men soll­te

Brandschutz- und Evakuierungshelfer

Zur Erhöhung der betrieblichen Sicherheit und Vermeidung von Personen- und Sachschäden ist es zwingend erforderlich, dass die betriebliche Organisation so ausgelegt ist, dass im Ernstfall sofortige Erstmaßnahmen eingeleitet und gefährdete Mitarbeiter schnellstmöglich evakuiert werden können. Diese verantwortungsvollen Aufgaben im Kontext des betrieblichen Brandschutzes übernimmt der Brandschutzhelfer.

GSSK Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft

Trotz erheblicher Neuerungen ist es Quereinsteigern aus anderen Berufen, sowie Jugendlichen und Interessierten bislang erheblich erschwert geblieben, sich für den Sicherheitsberuf zu qualifizieren. Die GSSK soll, nach Wegfall der geprüften Werkschutzfachkraft seit dem 31.12.2005 und veränderten Bedingungen, die Lücke zwischen reinen Sachkundlern nach § 34a GewO und der Service- und Fachkraft für Schutz und Sicherheit schließen.