Sachkunde nach § 34a GewO
Die Vorbereitung zur „Sachkunde § 34a GewO“ soll als „Basis“ einer fundierten Qualifizierung dienen und grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln. Die Schüler sollen im Anschluss der Sachkundeprüfung dazu befähigt sein, sowohl im operativen als auch im administrativen Bereich, Schutz- und Sicherheitsaufgaben wahrnehmen zu können. Dabei liegen die grundlegenden Kompetenzen für die Berufs- und Arbeitswelt, neben den Unfallverhütungsvorschriften, dem Gesundheitsschutz und der Arbeitssicherheit, gerade in den rechtlichen Fachgebieten des Bürgerlichen Rechts und des Strafrechts.
Die „Sachkundeprüfung 34a“, wie sie umgangssprachlich auch genannt wird, kann zudem jederzeit auch als Sprungbrett für weiterführende Fortbildungen genutzt werden.
Kursinhalt
Einsatzmöglichkeiten
Kursinformationen
Beginn | Regelmäßiger Start |
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Dauer | 12 Wochen (Vollzeit) |
Unterrichtszeiten | 08:00 Uhr – 15:00 Uhr |
Lernform | Virtuelles Klassenzimmer |
Abschlussart | Sachkunde gemäß § 34a GewO (IHK-Abschluss) |
Abschlussbezeichnung | Sachkundige/r nach § 34a GewO |
Kosten | 0,- € (gefördert durch BGS der Agentur für Arbeit) |