FAQ – Häufig gestellte Fragen

Die Sachkunde besteht aus insgesamt 9 Fächern: Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht, Datenschutz, Bürgerliches Recht (BGB), Strafrecht/Strafprozessrecht (StGB/StPO), Umgang mit Menschen, Umgang mit Verteidigungswaffen, Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitstechnik.

Die schriftliche Prüfung besteht aus 72 Fragen. Die Fragen sind auf oben genannte 9 Fächer aufgeteilt und werden, bei Richtigkeit, mit einem oder zwei Punkten bewertet.

Bei 72 Fragen kann der Kandidat insgesamt 100 Punkte erreichen. Zum Bestehen der schriftlichen Übung müssen 50 Punkte (50 %) erreicht werden.

Bei einer Unterrichtung muss nach 40 Stunden ein schriftlicher Wissenstest abgelegt werden. Anschließend kann man im nicht öffentlichen Raum (z.B. einfache Bewachungstätigkeiten) arbeiten. Durch eine Sachkunde ist es möglich, im öffentlichen Raum Personen und Objekte zu schützen. Dieser Nachweis erfolgt mittels schriftlicher und mündlicher Prüfung vor der jeweiligen IHK (Industrie- und Handelskammer).

Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Schutz vor Ladendieben, Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken, Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 Asylgesetz in leitender Funktion, Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.

TQ steht für Teilqualifikation. Die unterschiedlichen Bildungsabschlüsse, welche von der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern gefördert werden, sind in TQ unterteilt. Derzeit gibt es nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieben dieser Bausteine bis zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit.

Die 34a Sachkundeprüfung besteht sowohl aus einer schriftlichen Prüfung (72 Fragen), als auch aus einem mündlichen Prüfungsgespräch über ca. 25-30 Minuten vor der zuständigen IHK.

Die Sachkundeprüfung 34a findet vor der jeweils örtlich zuständigen IHK statt. In unserem Umkreis somit entweder die IHK Mittlerer Niederrhein für den Bereich Mönchengladbach, Krefeld und Neuss, oder die IHK zu Düsseldorf. Für die Abdeckung im weiteren Umkreis pflegen wir Kontakt zu den Kammern in Köln, Aachen und Essen.

Grundsätzlich kann man sich in jedem Monat, somit an 12 Terminen pro Jahr, zur Sachkundeprüfung 34a anmelden. Die Prüfungstermine findet man auf der Website der jeweiligen IHK. Die schriftliche als auch mündliche Prüfung finden i.d.R. in der 3. Woche des Monats statt.

Alle, ausgenommen Personen, die nachweislich vor 31.03.1996, sowie zwischen 01.01.2000 und 01.01.2003 ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig waren. Ebenso nicht verpflichtet sind Feldjäger der Bundeswehr, Polizeibeamte (mittlerer Dienst oder höherwertiger Abschluss), GSSK, Service- oder Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Meister für Schutz und Sicherheit oder höherwertiger Berufsabschluss.

100 % Förderung einer Weiterbildungsmaßnahme durch die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Ein sogenannter Aktivierungsgutschein. Dient der Aktivierung und beruflichen Eingliederung und kann über maximal 8 Wochen in Anspruch genommen werden. Der AVGS ist, wie der BGS, zu 100 % über die Bundesagentur für Arbeit und/oder Jobcenter förderfähig.

AVGS wie auch BGS können über die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter in Anspruch genommen werden.

Ja! Es dürfen keine Eintragungen vorhanden sein. Je nach Tätigkeitsfeld ist sogar eine verfassungsrechtliche Überprüfung seitens der Behörde vorgegeben.

Die Servicekraft für Schutz und Sicherheit steht für die Teilqualifikationen Modul 2 bis 4 (TQ 2-4). Für eine höhere Qualifizierung im Rahmen des Teilqualifikation-Modells benötigt man als Grundlage die TQ 1. Das Teilqualifikation-Modell ist wie ein „Baukasten“ aufgebaut. Jeder Baustein „baut“ auf dem anderen Baustein auf. Wichtig zur Anerkennung eines jeden Bausteins ist dabei vor allem die Einhaltung der jeweiligen Praktika-Module, sowie das Bestehen der einzelnen Bausteinprüfungen!

Genauso wie bei der Servicekraft, baut die Fachkraft für Schutz und Sicherheit im Rahmen des Teilqualifikation-Modells auf einer Grundlage auf. Somit müssen zunächst die Bausteine TQ 2-4 erworben werden, um im Rahmen der Fachkraft mit den Bausteinen 5-7 fortzufahren.

Beide Abschlüsse unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Intensität ihrer Bearbeitung. Bei der Fachkraft für Schutz und Sicherheit findet im Fachbereich „WiSo“ (Wirtschaft- und Sozialkunde), sowie bei der Erstellung eines Sicherheitskonzeptes mit anschließendem Verkaufsgespräch, eine verlängerte schriftliche Prüfung im Rahmen der Abschlussprüfung Teil 2 statt (um exakt 70 Minuten). Im Rahmen der Servicekraft für Schutz und Sicherheit sind demnach der Prüfungsstoff und die Prüfungszeit geringer ausgelegt. Begründen lässt sich die unterschiedliche Intensität mit den verschiedenen Aufgabenfeldern der anschließenden Berufsverwendung. Zudem lässt sich sagen, dass demjenigen, welcher die Fachkraft ablegen möchte, die Klausuren im Prüfungsteil 1 (Recht und Umgang mit Menschen) bereits im Teilmodul zur Servicekraft anerkannt werden, sodass auf dem Weg zur Fachkraft lediglich noch die Bereiche WiSo und Sicherheitstechnik abgedeckt werden müssen.

Innerhalb des Prüfungsverfahrens wird jedem Fachgebiet eine Wertigkeit in Prozent (%) zugewiesen, woraus sich am Ende zu 100% die Gesamtnote ergibt. Im 1. Teil der Abschlussprüfung werden den Klausuren für Situationsgerechtes Verhalten und Handeln und zur Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste, jeweils 20 % der Endnote zugeschrieben. Die Klausur zur Wirtschaft- und Sozialkunde (2. Teil der Abschlussprüfung bei der Fachkraft für Schutz und Sicherheit) beinhaltet 10 % des Endergebnisses. Die verbleibenden 50 % teilen sich zu 30 % für ein Konzept für Schutz und Sicherheit, sowie 20 % für das anschließende sicherheitsorientierte Kundengespräch, auf.

Innerhalb des Prüfungsverfahrens zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit erfolgt die Gewichtung der einzelnen Bausteine nach einem abweichenden Modell. Hier wird zunächst im Rahmen einer Zwischenprüfung (ZP) eine über 90 Minuten andauernde Klausur zur Bestätigung des Zwischenziels absolviert. In der Abschlussklausur fließen die Bewertung zum Situationsgerechten Verhalten zu 20 %, zur Anwendung von Rechtsgrundlagen zu 30 %, in die Endnote ein. Der Prüfungsbereich zur Wirtschaft- und Sozialkunde findet hier auch zu 10 % Berücksichtigung. Die verbleibenden 40 % stehen für die Anwendung von Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen (Schutzkonzept + sicherheitsorientiertes Verkaufsgespräch). Im Vergleich zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit wird die Dauer der Klausurbearbeitung im Bereich Wirtschaft- und Sozialkunde um 15 Minuten, beim Sicherheitskonzept um 45 Minuten, sowie beim anschließenden Verkaufsgespräch um 10 Minuten, reduziert.